Seit 1. August ist der Nichtraucherschutz in Bayern von der Landtagsmehrheit aufgeweicht worden. Durch das Volksbegehren soll der konsequente Nichtraucherschutz in der Gastronomie wieder eingeführt werden – ohne Raucherclubs. Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang haben vor den Interessen der Tabaklobby.
Unterschreiben Sie für:
* rauchfreie Gaststätten * rauchfreie Bars und Kneipen * rauchfreie Diskotheken * rauchfreie Festzelte * ohne Ausnahmeregelungen! Wir sind der Meinung, dass der bayerische Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch gelten muss für:
* Familien, die in einer Gaststätte einkehren * junge Diskothekenbesucher * alle Nichtraucher in Festzelten * Sportler bei Vereinsfeiern * Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen * Wirte und ihre Familien * Kellnerinnen und Kellner, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben
-------------------------------
Argumente
Gegenargument: „So eine Bevormundung!“„Das Volksbegehren ist doch nur eine Bevormundung der Bürger. Rauchen gehört zur Bayerischen Wirtshauskultur. Muss denn immer alles geregelt werden?“
Antwort: "Wir machen mit dem Volksbegehren nur ein Angebot. Entscheiden werden die Bürger. Sie sollten die Bayern nicht bevormunden, was sie unter Wirtshauskultur zu verstehen haben!
Gegenargument: „Was das den Steuerzahler wieder kostet!“ Habt Ihr denn keine wichtigeren Probleme?
Antwort: Die Kosten des Volksbegehrens werden von den Initiatoren getragen. Sogar der Druck und der Versand der in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten muss laut Landeswahlordnung von den Initiatoren bezahlt werden. Hinweis: Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, wird es nochmals dem Landtag vorgelegt. Der Landtag könnte dann dem Volksbegehren zustimmen. Dann entfällt der Volksentscheid. Nur wenn der Landtag auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren nicht einlenkt, kommt der Volksentscheid, der dann auf Staatskoten durchgeführt wird. Während der Volksbegehrensphase entstehen dem Staat praktisch keine Kosten.
Gegenargument: „Riesen-Bürokratie!“ Mit dem strengen Nichtraucherschutz wird doch nur wieder eine Riesenbürokratie erzeugt!
Antwort: Das Gegenteil ist richtig: Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist leicht vollziehbar. Das von CSU und FDP aufgeweichte Nichtraucherschutzgesetz ist allerdings ein schwer vollziehbarer bürokratischer Paragraphendschungel. Einige Beispiele: "In getränkegeprägten Gaststätten bis 75 m2 ist der Nichtraucherschutz komplett aufgehoben. Auch das Ministerium braucht in seinen Vollzugshinweisen mehrere Seiten, um zu erklären, wann eine Gaststätte getränkegeprägt ist und gibt dann den Kontrolleuren die Richtlinie an die Hand, dass die "Anzahl der Gerichte untergeordnet gegenüber dem Getränkeangebot" sein soll. Das muss man sich mal vorstellen! Sollen die Vollzugsbehörden nachzählen, ob mehr Getränkesorten im Kühlschrank stehen als Gerichte auf der Karte?" "Auch die Begrenzung auf 75 Quadratmeter löst ein Durcheinander aus, weil nämlich die Theke ausdrücklich nicht dazu gerechnet wird. Wenn also ein Gastwirt mit etwas mehr als 75 m2 Gastraum die Theke verlängert, gilt kein Nichtraucherschutz. Absurder geht es nicht." "Am schwersten vollziehbar ist aber die Diskothekenregelung: In einer Diskothek darf künftig in einem Nebenraum wieder geraucht werden, wenn die Besucher dieses Raums mindestens 18 Jahre alt sind und wenn nicht getanzt wird. Da wird der Vollzugsbeamte vor lustige Fragen gestellt: Schunkeln die jetzt? Ist das schon Tanzen? Darf man rhythmisch mit dem Körper zucken oder muss man dafür in einen anderen Raum?"
Gegenargument: „bayerische Lebensart! Muss denn alles geregelt werden?! Wo bleibt die bayerische Lebensart „Leben und leben lassen“?
Antwort: Leben und leben lassen, das gilt auch für Kinder in Volksfestzelten, für Familien, die eine Gaststätte besuchen wollen, für Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen, für Wirte und ihre Familien und für Bedienungen, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben.
-----------------
Vorurteile und Fakten
Vorurteil: „Die Gefahren des Passivrauchens werden übertrieben.“
Tatsache ist: Der Tabakrauch ist ein Gemisch von Giftstoffen mit einer Vielzahl krebserregender Substanzen. Passivrauchen kann zu akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot führen. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Asthma und anderen chronischen Krankheiten sind hiervon besonders betroffen. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg dazu gezwungen ist, Tabakrauch einzuatmen, läuft Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden oder an Lungenkrebs zu erkranken. Schätzungen zufolge sterben allein in Bayern jedes Jahr fast 500 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.
Vorurteil: „Das Problem des Nichtraucherschutzes lässt sich durch die Einrichtung von Raucherräumen lösen.“
Tatsache ist: Oft sind Raucherräume nur unzureichend vom Rest der Gaststätte abgetrennt. Zudem dringt der Tabakrauch in die anderen Räume, sobald die Tür zum Raucherraum geöffnet wird. Das haben Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums im September 2007 ergeben. Die Abtrennung eines Raucherraums bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.
Vorurteil: „Es kann sich doch jeder aussuchen, ob er in eine Raucherkneipe geht oder nicht.“
Tatsache ist: In vielen Dörfern und Stadteilen Bayerns gibt es nur eine einzige Gaststätte. Wenn die zu einem Raucherclub oder einer Raucherkneipe deklariert wird, haben Nichtraucher keine Wahl mehr. Dasselbe gilt für die Beschäftigten in der bayerischen Gastronomie: Sie sind bis heute dazu gezwungen, in Raucherkneipen und Raucherräumen zu bedienen, wenn sie keine Kündigung riskieren wollen. Das gilt auch für Schwangere. Dabei sind Kellnerinnen und Kellner von allen Berufsgruppen am meisten gefährdet, an Krebs zu erkranken. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, bei der Berufsdaten von über 15 Millionen Menschen ausgewertet wurden.
Vorurteil: „Belüftungsanlagen können die Schadstoffe des Tabakrauchs aus der Atemluft beseitigen.“
Tatsache ist: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.
Vorurteil: „Man kann nicht alle Gaststätten über einen Kamm scheren. Für kleine Kneipen und Festzelte muss es Sonderregelungen geben.“
Tatsache ist: Jede Ausnahme von einem umfassenden Rauchverbot in der Gastronomie führt zwangsläufig zur Benachteiligung anderer Zweige des Gastgewerbes. Wenn in Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern das Rauchen erlaubt wird, wie dies in Bayern seit dem 1. August 2009 der Fall ist, werden Gaststätten mit einer Fläche über 75 Quadratmetern benachteiligt. Wenn in Festzelten geraucht und getanzt werden darf, stellt das einen Wettbewerbsnachteil für Diskotheken dar. Dagegen garantiert eine komplett rauchfreie Gastronomie faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Gastwirte. Zudem fällt der bürokratische Aufwand weg, der sich aus der Überprüfung der derzeit geltenden Ausnahmeregelungen ergibt.
Vorurteil: „Rauchverbote führen zu einem Kneipensterben.“
Tatsache ist: Im Laufe des Jahres 2008 sind in ganz Deutschland Rauchverbote in der Gastronomie in Kraft getreten. Entgegen den Voraussagen der Tabaklobby hat dies jedoch keineswegs zu einem „Kneipensterben“ geführt. Tatsächlich ist die Zahl der Insolvenzen im bayerischen Gastgewerbe im letzten Jahr um 13,5% gesunken! Sowohl der getränkegeprägte als auch der speisengeprägte Teil der Gastronomie konnten nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes stabile Umsätze verbuchen. Rauchfreiheit schadet also keineswegs der Rentabilität. Dagegen lassen sich unrentable Betriebe auch durch eine Raucherlaubnis nicht vor dem Konkurs bewahren. Das belegt der Fall der Tübinger Kneipe Pfau: Ein Jahr, nachdem ihr Inhaber vor dem Verfassungsgericht eine Ausnahmeregelung für Einraumgaststätten erwirkt hatte, war die Raucherkneipe pleite.
Vorurteil: „Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist in der Praxis kaum zu kontrollieren.“
Tatsache ist: Ein generelles Rauchverbot muss allenfalls in der Anfangsphase von den Behörden kontrolliert werden. Danach wird es in kurzer Zeit zum Selbstläufer, weil die rauchfreie Gastronomie in der Bevölkerung auf große Zustimmung stößt. Das gilt für Raucher und Nichtraucher gleichermaßen, wie die Erfahrungen in Irland, Italien, Frankreich, den USA und anderen Industriestaaten belegen. Dagegen zeigt das Beispiel Spanien, dass komplizierte Ausnahmeregelungen zu immer neuen „Schlupflöchern“ und langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen.
Vorurteil: „Ein generelles Rauchverbot ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren.“
Tatsache ist: In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens „ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ darstellt. Dem Gesetzgeber wird deshalb ausdrücklich die Möglichkeit zugestanden, ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erlassen. Aus demselben Grund hat das Gericht am 6. August 2008 mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die damals in Bayern gültigen strengen Nichtraucherschutzregelungen abgewiesen. Am 10. September 2009 wurde eine neue Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die auf eine weitere Lockerung des Rauchverbots abzielte.
Vorurteil: „Der Nichtraucherschutz bringt keine messbaren Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung.“
Tatsache ist: Eine Reihe aktueller Studien deutet darauf hin, dass ein umfassender Nichtraucherschutz zu einem statistisch nachweisbaren Rückgang der Herzinfarkte führt. Darüber hinaus haben Untersuchungen in Irland und Schottland gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand der Beschäftigten in der Gastronomie nach Inkrafttreten eines Rauchverbots spürbar und nachhaltig verbessert.
Vorurteil: „Rauchverbote sind unpopulär.“
Tatsache ist: Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung raucht nicht. Bei repräsentativen Umfragen spricht sich die Mehrzahl der Bundesbürger regelmäßig für eine rauchfreie Gastronomie aus. Die Zustimmungsquote ist von 53% im Jahr 2005 auf 73% im Jahr 2009 gestiegen. Kurz nachdem die CSU das Rauchverbot in Bayern gelockert hat, musste sie ihr historisch schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl hinnehmen.
An und für sich ist ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ja schon mal gut zu heißen. Und auch wenn ich selber Raucher bin, mag ich es nicht in Kneipen/Restaurants/Gaststätten/etc. pepe in einer Qualmwolke zu sitzen. Nur sollte das vorgeschlagene Gesetz relativ flexibel sein im Sinne der Wirtschaft/Gastronomie.