Zitatgeschrieben von Ox-Fanzine Werte Kollegen, unten eine weitergeleitete Mail eines Bekannten, dessen Name ich aber zur Sicherheit entfernt habe.
Das Patentamt hat also einem Nazi erstmal die Rechte am Namen Hardcore zugesprochen. Was das für jeden von uns bedeutet, ist klar: Sollte da nicht erfolgreich Widerspruch eingelegt werden, kann künftig jedem von uns, der mit dem Begriff "Hardcore" arbeitet, in den registrierten Klassen (Merchandise!!!) per Abmahnung die Verwendung des Namens untersagt werden. Ich denke, hier ist schnelles Handeln und das Einschalten eines oder mehrerer Anwälte DRINGEND und SCHNELLSTENS erforderlich, sonst kann das für jeden, der Hardcore-Merchandise verkauft bzw. herstellt, teuer werden.
Wichtig ist da professionelle Arbeit - Empörung über das Patent- und Markenamt ("Wie kommen die dazu, so eine Begriff einfach einzutragen, das ist doch Blödsinn!" hilft da nicht weiter, es muss einfach gehandelt werden. Interessant an der ganzen Sache auch der Aspekt, dass vor zwei Jahren auf Seiten von Ox und Trashmark im Kontext mit Marke Hatecore ein ähnlicher Fall vorlag: Losgelöst von dem Sturm, der damals losbrach, weil Hatecore-Markeninhaber Kornowski angeblich ein Nazi war/ist, war die Idee seitens Trashmark und Ox, den Nazis mit der Benutzung der Marke Hatecore unter Beteiligung des Markeninhabers anwaltlich untersagen zu können, weiterhin diesen ursprünglich unbelasteten Begriff zu nutzen. Das ging bekannterweise schief, weil sich Antifa-Kreise(!) auf uns eingeschossen hatten, statt die Chance zu erkennen, den Nazis ihr Hatecore-Merchandise auf rechtlichem Wege zu untersagen.
Es scheint, als hätte der Feind dazugelernt und nun möglicherweise den Plan, diese Vorgehensweise auf uns anzuwenden. Ich denke, jeder von uns muss darauf reagieren, aus allgemeinem wie aus geschäftlichem Interesse, sonst kann es teuer werden.
Hi Joachim! Hallo Ox! Kennt sich jemand von euch mit Markenrecht aus? Wollt ihr evtl. mal darüber berichten? Mir ist nämlich folgendes passiert:
Ich hab auf http://www.spreadshirt. net einen kleinen Online-Shop, wo ich (ohne nennenswerten Gewinn) u.a. Shirts mit dem Aufdruck Punkrock , Rock'n'Roll und Hardcore angeboten habe.
Spreadshirt hat vor ein paar Tagen das Motiv "Hardcore" entfernt, wegen Copyright:
"Diese Motive bzw. Produkte verstoßen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Wir haben obige Motive und Produkte zeitweilig deaktiviert. Du hast beim Hochladen durch Aktivierung einer Checkbox bestätigt, dass Du die Nutzungsrechte an diesem Motiv besitzt. Um unserer Sorgfaltspflicht als Plattformbetreiber nachzukommen, fordern wir in Einzelfällen einen schriftlichen Nachweis über dieses Recht. Das ist auch in Deinem Sinne, denn bei Abmahnung seitens des Urhebers können erhebliche Abmahnkosten entstehen (ab 1000 EUR - Betrag nach oben offen)."
Daraufhin habe ich auf der Webseite von Deutschen Patent- und Markeamt recherchiert mit folgendem Ergebnis.
UG01 - Kurzer Überblick Markentext: Hardcore Markenform: Wortmarke Inhaber: Schubert, Timo, 37120 Bovenden Leitklasse: 25 Klassen: 24; 25; 40 Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft UG10 - Allgemeine Angaben Markentext: Hardcore Markenform: Wortmarke Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft UG15 - Inhaber, Vertreter Name und Wohnort/Sitz des Anmelders/Inhabers der Marke: Schubert, Timo, 37120 Bovenden Zustellungsanschrift: Herrn Timo Schubert Über der Gerichtslinde 9 37120 Bovenden UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand) Leitklasse: 25 Klassen: 24; 25; 40 Erfassung / Umklassifizierung gemäß Nizzaer Klassifikation: NCL9 Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 24: Banner (Standarten), Baumwollstoffe, Bettzeug (Bettwäsche), Bezüge für Kissen, Drucktücher aus textilem Material, Duschvorhänge aus textilem Material oder aus Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel (nicht aus Papier), Etiketten aus Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, Textilstoffe, Webstoffe (elastisch), Wandbekleidungen aus textilem Material
Klasse 40: Materialbearbeitung, Druckarbeiten, Einfassen von Stoffen, Färben von Stoffen und Textilien; Anfertigung und Änderung von Bekleidungsstücken; Aufdrucken von Mustern; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Einfassen von Webstoffen; Färben von Textilien; Lasergravuren, Papierbehandlung, Offsetdruckbearbeitung, Sticken UG30 - Verfahren (Chronologie) Anmeldetag: 14.07.2008 Tag der Eintragung: 01.12.2008 Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 02.01.2009
Dann habe ich mal gegoogelt, um was über den Markeninhaber rauszufinden. Ich dachte, vielleicht toleriert er ja meinen kleinen Shop.
Ich hab dann schnell meine "Hardcore"-Motive gelöscht, weil ich dem Typen ganz bestimmt kein Geld für Abmahnungen, Rechtstreitigkeiten etc. überlassen möchte.
Echt heftig, dass ein Neo-Nazi sich die Rechte an Harcore gesichert hat. Kann man was dagegen tun? Die markenrechtliche Widerspruchsfrist läuft wohl noch.
Kann vielleicht jemand, der schon länger Hardcore-Shirts verkauft und eine Rechtsschutzversicherung hat (und ein gewisses Maß an Mut) dagegen vorgehen? Und / oder müssen andere vor möglichen Abmahnungen oder Unterlassungsklagen gewarnt werden?
Vielleicht könnt ihr da mal was recherchieren und auch unternehmen??? Vielleicht es es sinnvoll wenigstens "Punkrock" und "Punk" als Marke zu sichern (kostet 300,- für die ersten 10 Jahre für 3 Warenklassen) und die Benutzung frei zu geben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn man den Nazis nicht die Rechte an dem Wort Hardcore überlassen müßte!!!!!
die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte.
„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur, vergleiche http://de.wikipedia.org/wiki/Hardcore_Punk . Die dieser Kultur zugehörigen Fans kommunizieren ihre Einstellung verstärkt über Kleidung, in dem sie T-Shirts und ähnliches tragen, auf denen das Wort „Hardcore“ abgebildet ist. Durch die Markenanmeldung des Timo Schubert ist eine Monopolisierung der Sprache zu befürchten, die eine beschreibende Nutzung des Wortes erschwert.
Insbesondere wird auch darauf hingewiesen, dass Herr Timo Schubert ein Aktivist ist, der dem politisch rechtsradikalen Umfeld zuzuordnen ist und er schon jetzt seine Markenanmeldung dazu nutzt, gegen „Hardcore“-Fans aus dem linken Spektrum vorzugehen.
Es wird darum gebeten, Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals zu überdenken.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage.
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen: http://presse.dpma.de/presseservice/aktu...core/index.html .
Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:
o Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24) o Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25) o Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)
Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.
Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.
Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.
Seit dem 3. April ist das Wort „Hardcore“ für Kleidung offiziell auf den Neonazis Timo Schubert eingetragen. Trotz hunderter Protestmails und wütenden Anrufen aus aller Welt hat sich das Deutsche Markenamt einfach geweigert die Markenanmeldung abzulehnen.
Das Wort „Streetball“ kann man beispielsweise nicht schützen lassen, dafür ging die Behörde sogar vor Gericht. Wenn es aber darum geht zu verhindern, dass die Nazi-Szene sich einen linken Musikstil schützen lässt, drückt das Markenamt anscheinend gerne mal ein Auge zu. In dem offiziellen Statement des Markenamtes heißt es lediglich: „Im Falle der Marke "Hardcore" ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.“
Aber jetzt kommt die gute Nachricht:
1. Wir haben mit Hilfe eines professionellen Markenanwalts einen Löschantrag gestellt. Wenn der Nazi dagegen keinen Einspruch erhebt, ist die Marke in zwei Monaten endgültig gelöscht. Falls er Einspruch einlegt kann es jedoch bis zu einem Jahr dauern bis es eine gerichtliche Entscheidung gibt.
2. Wir haben mehrere Firmen, die das Wort für andere Waren geschützt haben, dazu gebracht Widerspruch gegen den Markeneintrag einzulegen. Hier gilt auch: Wenn Schubert keinen Einspruch erhebt ist die Marke bald gelöscht. Falls er Einspruch erhebt kann es wieder bis zu einem Jahr dauern bis die Sache geklärt ist.
Das Gute ist, dass der Neonazi in diesem einen Jahr vermutlich nicht anfangen wird Hardcore-Versände und Bands zu verklagen. Das wäre für ihn viel zu heikel. Falls er die Marke am Ende verliert, verliert er auch alle Prozesse automatisch. Dann bleibt er auf allen Gerichtskosten sitzen. Insofern war die ganze Kampagne schon ein kleiner, aber feiner Erfolg.
An dieser Stelle möchten wir uns noch mal bei allen bedanken, die das Soli-Shirt gekauft haben oder sich anderweitig für die Kampagne eingesetzt haben.
Trotzdem sind wir auch weiterhin auf Eure Unterstützung angewiesen. In den kommenden Wochen werden wir eine große Sticker-, Poster- und Flyer-Aktion zum Thema Nazis und Hardcore starten. Das kostet alles Geld. Also checkt unseren Shop: http://www.volume-clothing.com
ZitatDer Nazi hat leider Widerspruch gegen die Markenlöschanträge eingelegt. Das bedeutet, dass der Rechtsstreit jetzt begonnen hat. Einen Prozess gibt es aber frühestens in 10 Monaten. Diese Zeit müssen wir nutzen, um uns darauf vorzubereiten.....
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Dafür brauchen wir Eure Hilfe. Falls ihr irgendwo alte Kataloge, Poster oder Fotos habt, die beweisen, dass das Wort Hardcore schon lange vor 2008 für Merchandise-Artikel (T-Shirts, Tassen, Mützen, einfach alles) benutzt wurde: ....
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Scannt die Sachen oder macht Fotos und mailt sie an ..info@keinbockaufnazis.de......
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Bei uns im Shop gibt es jetzt übrigens Sticker-Packages mit Hardcore-bleibt-Nazi-frei-Stickern und das Retter-Motiv auch endlich als Hoody. Also checkt unseren Shop: www.volume-clothing.com....
In Sachen der Eintragung der Markenrechte am Wort Hardcore durch einen Neonazi gibt es keine wirklichen neuen Nachrichten. Der Anwalt des Nazis hat gegen den Löschungsantrag Widerspruch eingelegt, mit einer gerichtlichen Entscheidung ist erst in ca. 8 Monaten zu rechnen.
UPDATE: (schon einige Wochen älter)
Neues in Sachen Hardcore: Es tut sich was, dem Herrn Schubert wird auf die Finger geklopft, aber die Mühlen des Patentamtes mahlen langsam.
Unten die Mitteilung des Anwalts eines älteren Markeninhabers, der keinerlei Bock auf Nazis hat, der sich aber lieber um die Sache an sich kümmern möchte, anstatt Anfrage zu dem Thema zu beantworten, weshalb er schreibt: "Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie im Rahmen Ihres Magazins darauf hinweisen könnten, daß der Widerspruch fristgerecht eingelegt wurde, auch wenn dies auch heute noch immer nicht aus der Online-Datenbank des DPMA ersichtlich ist. Mit einer solchen Meldung würde sicher für viele Ihrer Leser der Anlaß entfallen, unseren Mandanten und/oder uns wegen der Markeneintragung zu kontaktieren."
Also lassen wir den Herrn seine Arbeit tun und fordern euch auf, erstmal keine weiteren Protestmails zu schreiben. Sobald sich in der Sache etwas tut, werden wir berichten!
Hier die Mitteilung im Originalwortlaut:
„Unser Mandant ist Inhaber der seit dem 13.05.2005 in den Klassen 06, 07, 09, 12 und 25 eingetragenen deutschen Wortmarke „Hardcore“. In Klasse 25 ist die Marke für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen geschützt. Unser Mandant vertreibt bereits seit vielen Jahren unter der Bezeichnung „Hardcore“ Motorräder, Motorradteile und –zubehör sowie Kleidungsstücke und Kopfbedeckungen wie z.B Mützen. Wir haben für unseren Mandanten die Marke bereits zweimal gegen jüngere, seine Rechte aus der Marke verletzende Markenanmeldungen bzw. – eintragungen Dritter (z.B. „Hardcore Bikes“, DPMA Reg.Nr. 30575013.5) verteidigt und die Löschung solcher Marken erreicht.
Unser Mandant wurde am 24.02.2009 darüber in Kenntnis gesetzt, daß ein ihm bislang unbekannter Herr Timo Schubert beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung einer Wortmarke „Hardcore“ in den Klassen 24, 25 und 40 erwirkt hat. Bereits am 25.02.2009 haben wir Widerspruch gegen diese Marke für unseren Mandanten eingelegt, wobei wir in Klasse 40 die Dienstleistungen Materialbearbeitung, Druckarbeiten, Lasergravuren, Papierbehandlung und Offsetdruckbearbeitung von dem Widerspruch ausgenommen haben, weil insoweit weder Identität noch Ähnlichkeit mit den Waren, für die unser Mandant seine Marke hat schützen lassen, besteht, so daß es an der nötigen Verwechslungsgefahr fehlt.
Das DPMA wird nun Herrn Schubert auffordern, zu dem Widerspruch Stellung zu nehmen. Sollte er diese Möglichkeit nutzen, können wir für unseren Mandanten auf die Argumente von Herrn Schubert antworten. Angesichts der Tatsache, daß beide Marken absolut identisch sind und in Klasse 25 Warenidentität besteht, gehen wir davon aus, daß das DPMA unserem Widerspruch zumindest in weit überwiegendem Maße stattgeben wird. Bei der derzeitigen Arbeitsbelastung des DPMA, die uns aus anderen Verfahren bekannt ist, kann das Widerspruchsverfahren allerdings mehrere Monate dauern. Während des Verfahrens bleibt die Marke des Herrn Schubert eingetragen, so daß dieser die Rechte aus der Marke, z.B. Unterlassungsansprüche, geltend machen kann. Wir haben für unseren Mandanten alles Notwendige getan, um die Löschung der Marke zu erreichen.“
„Wie Sie der beigefügten Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 13.01.2010 entnehmen können, wurde die Marke des Herrn Schubert aufgrund des Widerspruchs unseres Mandanten zwischenzeitlich gelöscht. Damit dürfte der Spuk sein Ende haben.“ Das schreibt uns der Anwalt jenes Herren, der sich den Namen Hardcore schon vor längerer Zeit aus ganz unmusikalischem Interesse und ohne bösen Hintergedanken sicherte. Diese Tatsache erwies sich als Vorteil im Kampf gegen den Versuch eines gewissen „Schubert, Timo, 37120 Bovenden“, für die Klassen 24, 25 und 40 (betrifft im weitesten Sinne Kleidung) die Wortmarke „Hardcore“ beim Patent- und Markenamt anzumelden. Die Wellen schlugen im Frühjahr 2009 sehr hoch deshalb, zusammen mit dem Portal keinbockaufnazis.de wurde der Widerstand organisiert, und mit dem Ergebnis kann man letztlich sehr zufrieden sein. Wer immer also mit Band-T-Shirts zu tun hat, auf denen das Wort „Hardcore“ auftaucht, braucht jetzt also keine Sorge mehr zu haben, deshalb von einem Nazi-Markeninhaber abgemahnt zu werden.